Grillen im Garten

Fleisch und Gemüse auf dem Holzkohlegrill © Alexander Raths - shutterstock.com

Das Grillen gehört mittlerweile bei den Deutschen regelrecht zum Leben dazu. Sobald es T-Shirt Wetter gibt und die Temperaturen auf über 20 Grad gestiegen sind, wird die Gillsaison eröffnet. Gegrillt wird überall: auf dem Balkon, auf der Terrasse, in Nachbarsgarten, am See oder im Vorgarten. Zeit um den verstaubten Profigrill aus der Garage oder dem Schuppen zu holen und ihn einzuweihen. Die Nachbarn werden eingeladen und gemeinsam am Gartenzaun über verschiedenste Grillmodelle und Arten fachlichst diskutiert. Doch nicht immer wird das Grillvergnügen mit allen Anwohnern geteilt, oft kommt es deshalb zu Auseinandersetzungen und Streits und ein Rechtsanwalt wird eingeschalten. Nicht all zu selten landen Mieter oder Eigentümer deshalb vor Gericht um einen derartigen Streit mit seinen Nachbarn auszufechten.

Rechte und Pflichten als Grillmeister

So schön das Grillen im Sommer auch sein mag, nicht selten kommt es mit Nachbarn zu schweren Diskusionen, was und wie häufig man grillen darf und welche Art von Grills man verwenden kann und welche nicht.
Als störend empfunden wird nicht die Tatsache, dass gegrillt wird, sonder die enorme Geruchsbelästigung. Je nach Nachbarschaft und Ausrichtung des Grills kann der entstandene Qualm in Nachbars Garten ziehen oder gar in die darüber liegenden Fenster und Wohnungen. Da der Qualm von Holz, oder Grillkohle giftig ist, ist es natürlich eines jeden Nachbarn Recht, dies anzuklagen. Ob es dafür notwendig ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten, bleibt im eignen Ermessen. Meist können sich Anwohner untereinander friedlich einigen und eventuell das Grillen an einem anderen Ort ausüben. Manche steigen auf einen Elektrogrill um, um überhaupt nicht erst einen solch schädlichen Qualm zu erzeugen. Doch nicht immer können sich Nachbarn friedlich einigen, oft wollen Grillbegeisterte ihre Ansichten durchsetzen und sich nicht umstellen.

Grundsätzlich gilt aber: Der Vermieter hat in jedem Fall das letzte Wort. Wenn du einen Mietergarten hast, muss sich selbstverständlich an die jeweilige Hausordnung gehalten werden. Auch das sogenannte Nachbarrecht ist nicht außer Acht zu lassen. Dies besagt, dass nach gewissen Uhrzeiten überhaupt nicht mehr gegrillt werden darf. Auch eventuelle Lärm, – oder Geruchsbelästigungen können angezeigt werden. Etwa, wenn regelmäßig viele Freunde zum Grillen eingeladen werden und das Grillen zur lauten Veranstaltung wird. Auch die Geruchsbelästigung kann unterstellt werden, wenn Gerüche von Qualm und Essen ständig in fremde Wohnungen eindringt. Vor allem ältere Menschen könnte das enorm stören. Natürlich ist es nicht verboten im angemieteten Garten zu grillen. Jedoch kann sich die Anzahl der Tage, in denen man im Jahr grillen darf, auf eine bestimmte Zahl beschränken. Außerdem bist du meist in der Pflicht, das Grillen eine bestimmte Zeit lang bei den betroffenen Anwohnern vorher anzukündigen.

Wird sich an Regeln innerhalb der Hausordnung und des allgemeinen Nachbarrechts nicht gehalten, kann ein Grillverbot verhängt werden. Das Wohneigentumsrecht ist hierbei schon etwas anders Hand zu haben. Die rechtliche Seite besagt, dass der Eigentümer das Recht hat, auf seinem Grund und Boden tun und lassen zu können, was er für richtig hält. Hier entstehen die meisten gerichtlich durchgesetzten Verhandlungen. Auf der einen Seite dürfen Eigentümer grillen, so oft diese das möchten, auf der anderen Seite gilt es, das die Anwohner auch hier ihre Rechte behalten. Diese müssen sich nämlich trotz alle dem nicht grundsätzlich den Eigentümern beugen. Das Nachbarrecht gilt auch hier. Werden Anwohner regelrecht und regelmäßig eingeräuchert, können diese sehr wohl Klage erheben und dagegen vorgehen. Grillfreunde müssen sich also auch als Eigentümer um ein friedliches Miteinander in der Nachbarschaft sorgen und dürfen nicht die eigenen Interessen den anderen vorziehen.

Grillen im Garten ohne Grillgeruch

Der Geruch von frisch gegrilltem Fleisch und Gemüse wird oftmals als wenig störend empfunden. So ist es mehr der Grillqualm, der Anwohner stört. Dieser kann schwere Hustenanfälle und Vergiftungen verursachen und ist nicht ungefährlich. Außerdem sollte auch auf die Umwelt acht genommen werden, denn auch hierfür gibt es das so genannte Umweltschutzgesetz, welches egal ob Mieter oder Eigentümer, unbedingt einzuhalten ist. Staubpartikel und Ruß gefährden nicht nur Mensch und Tier, auch die restliche Umwelt und die Luft werden dadurch belastet.

Wer sich für die Umwelt einsetzen möchte und in einer dicht benachbarten Gegend wohnt, der kann Streit und Diskussionen vorbeugen. Mittlerweile gibt es so genannte Elektrogrillgeräte, welche eine sehr geringe Schadstoffbelastung aufweisen. Natürlich bleibt hier die ursprüngliche Grillathmosphäre aus, kann jedoch für Anwohner und Umwelt oft die bessere Lösung darstellen. Auch der typische Grillgeschmack auf dem Fleisch oder Gemüse bleibt dann aus. Allerdings gibt es mittlerweile auch Grillarten, welche genau das ohne Rauchentwicklung versprechen. Das diese Arten von Grills nicht ganz günstig sind, ist wahrscheinlich bekannt. In einen guten Grill kann man jedoch den ein oder anderen Euro mehr investieren, solange es in der Nachbarschaft keinen Ärger gibt.

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